OSS-Guide 2026

OSS-Verfahren: Der komplette Guide für Onlinehändler

Das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) vereinfacht die EU-weite Umsatzsteuer für Onlinehändler. Statt dich in jedem EU-Land einzeln zu registrieren, meldest du alles zentral in Deutschland. Klingt einfach – hat aber Tücken. In diesem Guide erklären wir dir alles, was du wissen musst.

Onlinehandel Steuerberater
OSS-Registrierung
Quartalsweise Meldung
27 EU-Steuersätze
PAN-EU Expertise
Grundlagen

Was ist das OSS-Verfahren?

Das OSS (One-Stop-Shop) ist seit Juli 2021 das zentrale Meldeverfahren für die Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden B2C-Onlinehandel innerhalb der EU. Es ersetzt die alten Lieferschwellen und ermöglicht eine zentrale Meldung aller EU-Umsätze über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Seit Juli 2021
EU-weit gültig
Zentrale Meldung
Über das BZSt
27 EU-Länder
Eine Meldung
Voraussetzungen

Wer muss OSS nutzen?

Nicht jeder Onlinehändler fällt unter das OSS-Verfahren. Hier sind die wichtigsten Regeln.

Pflicht ab 10.000 Euro

Ab 10.000 Euro Umsatz mit EU-Endkunden (B2C) pro Kalenderjahr, kumuliert über alle EU-Länder.

Welche Umsätze fallen unter OSS?

Warenlieferungen an Privatpersonen in andere EU-Länder. Digitale Dienstleistungen an EU-Endkunden.

Wer ist ausgenommen?

B2B-Umsätze (Reverse-Charge). Inländische Verkäufe aus einem ausländischen Lager (z.B. Amazon PAN-EU).

Registrierung

OSS-Registrierung Schritt für Schritt

Die Registrierung beim BZSt ist unkompliziert – wenn man weiß, wie.

1

Beim BZSt registrieren

Beim BZSt über das BZStOnline-Portal registrieren. Du benötigst dein ELSTER-Zertifikat.

2

Umsatzsteuer-ID angeben

Deine deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Registrierungsformular eintragen.

3

Bestätigung abwarten

Die Bestätigung durch das BZSt dauert in der Regel nur wenige Tage.

4

Ab dem Folge-Quartal melden

Nach erfolgreicher Registrierung meldest du ab dem folgenden Quartal deine EU-Umsätze über OSS.

Meldung & Steuersätze

OSS-Meldung und Steuersätze

Quartalsweise Meldung

Die OSS-Meldung erfolgt quartalsweise – nicht monatlich. Die Frist endet jeweils am Ende des Folgemonats nach Quartalsende.

Zahlung per Überweisung

Die Zahlung der gemeldeten Umsatzsteuer muss manuell per Überweisung an das BZSt erfolgen – Lastschrift ist nicht möglich. Die Zahlungsfristen sind fest und müssen zwingend eingehalten werden.

USt-Normalsätze ausgewählter EU-Länder

Jedes Land hat eigene Steuersätze – der Satz des Empfängerlandes gilt. Stand März 2026 – Steuersätze können sich ändern und müssen laufend überwacht werden. Die aktuellen Sätze lassen sich auf der EU-Webseite abfragen.

LandCodeNormalsatz
DeutschlandDE19%
FrankreichFR20%
NiederlandeNL21%
PolenPL23%
ÖsterreichAT20%
ItalienIT22%
SpanienES21%
PAN-EU

OSS und Amazon PAN-EU

PAN-EU und OSS sind nicht dasselbe. Die Kombination hat Tücken, die viele Händler unterschätzen.

PAN-EU bedeutet Warenlager in mehreren EU-Ländern. Amazon verteilt deine Ware automatisch auf Lager in Polen, Tschechien, Frankreich und anderen Ländern.

Verkäufe AUS einem lokalen Lager AN lokale Kunden fallen NICHT unter OSS. Dafür brauchst du lokale USt-Registrierungen in den jeweiligen Ländern.

OSS gilt nur für grenzüberschreitende Lieferungen. Also nur dann, wenn die Ware ein anderes EU-Land erreicht als das, in dem sie lagert.

Beispiel

OSS

Ware liegt in Polen, Kunde in Frankreich = grenzüberschreitend = OSS-Meldung

Lokale Meldung

Ware liegt in Polen, Kunde in Polen = inländisch = lokale USt-Registrierung nötig

Achtung

Häufige OSS-Fehler

Diese Fehler sehen wir immer wieder – und sie kosten Onlinehändler bares Geld.

Lieferschwelle falsch berechnet

Die 10.000 Euro gelten EU-weit, nicht pro Land. Alle grenzüberschreitenden B2C-Umsätze werden zusammengerechnet.

Inländische Verkäufe über OSS gemeldet

Verkäufe aus lokalem Lager an lokale Kunden gehören nicht in die OSS-Meldung, sondern in die lokale USt-Erklärung.

Falsche Steuersätze angewendet

Jedes Land hat eigene Normal- und ermäßigte Sätze. Der Steuersatz des Empfängerlandes gilt – nicht deiner.

Meldung vergessen

Quartalsweise Meldung ist Pflicht – auch wenn 0 Euro Umsatz! Verspätung führt zu Zuschlägen und Zinsen.

Dropshipping und OSS unterschätzt

Beim Dropshipping ist die OSS-Thematik besonders komplex – Lieferketten über Drittländer, unklare Leistungsorte und Reihengeschäfte machen die Zuordnung schwierig. Sprich hier unbedingt mit einem spezialisierten Steuerberater.

EU-Lager-Lieferungen nach Deutschland falsch zugeordnet

Lieferungen aus einem EU-Lager nach Deutschland sind in der Regel in der OSS-Meldung zu deklarieren – nicht in der deutschen Umsatzsteuer-Voranmeldung. Dieser Fehler führt häufig zu Doppelmeldungen oder fehlenden Meldungen.

Import One Stop Shop

IOSS: OSS für Drittland-Importe

Für Sendungen aus Nicht-EU-Ländern gibt es ein eigenes Verfahren: den Import One Stop Shop.

Was ist IOSS?

Der Import One Stop Shop gilt für Sendungen aus Drittländern unter 150 Euro Warenwert. Statt Zollanmeldung pro Paket meldest du zentral über IOSS.

Wann brauchst du IOSS?

Bei Dropshipping aus China, direktem Versand aus Nicht-EU-Ländern oder wenn du Waren über Fulfillment-Center außerhalb der EU versendest.

Achtung: Zollfreigrenze fällt!

Ab Juli 2026 entfällt die 150-Euro-Zollfreigrenze. Danach wird IOSS für deutlich mehr Sendungen relevant – bereite dich jetzt vor.

Zeitstrahl

OSS-Timeline: Was bisher geschah und was kommt

Juli 2021

OSS-Verfahren eingeführt

One Stop Shop löst das Mini-One-Stop-Shop (MOSS) ab. Lieferschwelle einheitlich bei 10.000 Euro.

Januar 2025

Erweiterter OSS-Anwendungsbereich

Neue Regelungen für Plattformhaftung und erweiterte OSS-Meldepflichten.

Juli 2026

Zollfreigrenze entfällt

150-Euro-Freigrenze für Drittland-Sendungen wird abgeschafft. IOSS wird wichtiger.

2028

ViDA vollständig in Kraft

VAT in the Digital Age: E-Rechnungspflicht und erweiterte digitale Meldepflichten EU-weit.

FAQ

Häufige Fragen zum OSS-Verfahren

Alles, was Onlinehändler über das One-Stop-Shop-Verfahren wissen wollen.

Was passiert wenn ich die 10.000 Euro Grenze überschreite?

Muss ich OSS nutzen oder kann ich mich in jedem Land einzeln registrieren?

Wie berechne ich den korrekten Steuersatz?

Was ist der Unterschied zwischen OSS und IOSS?

Kann ich OSS als Kleinunternehmer nutzen?

Wie wirkt sich OSS auf meine Vorsteuer aus?

Was passiert bei einer verspäteten OSS-Meldung?

Übernimmt count. die komplette OSS-Abwicklung?

Was ist die EU-Lieferschwelle von 10.000 Euro?

Was ist IOSS und wann brauche ich es?

Wie wirkt sich die Abschaffung der 150-Euro-Zollfreigrenze auf OSS aus?

Wichtiger Hinweis

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Das OSS-Verfahren und die EU-Umsatzsteuer sind komplex und ändern sich regelmäßig. Jede Unternehmenssituation ist anders – pauschale Aussagen können im Einzelfall zu kurz greifen.

Sprich mit einem spezialisierten Steuerberater, bevor du wichtige steuerliche Entscheidungen triffst.

OSS ist kompliziert. Wir machen es einfach.

Registrierung, Meldungen, Steuersätze, PAN-EU – wir übernehmen die komplette OSS-Abwicklung für dich. Du kümmerst dich um deinen Onlinehandel, wir um die Umsatzsteuer.

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