Welche Steuern fallen
im Onlinehandel an?
Du verkaufst online – auf Amazon, eBay, Shopify oder über deinen eigenen Shop. Das Geschäft läuft, die Umsätze steigen. Aber weißt du, welche Steuern du zahlen musst und welche Pflichten du hast? In diesem Guide erklären wir dir alles, was du als Onlinehändler über Steuern wissen musst – verständlich, praxisnah und aktuell für 2026.
Die 4 wichtigsten Steuerarten im Onlinehandel
Egal ob Einzelunternehmer oder GmbH – diese vier Steuern betreffen jeden E-Commerce-Händler.
Einkommensteuer / Körperschaftsteuer
Betreibst du deinen Onlinehandel als Einzelunternehmer oder GbR, zahlst du Einkommensteuer auf deinen Gewinn. Der Steuersatz liegt je nach Einkommen zwischen 0% und 45%. Führst du eine GmbH oder UG, fällt stattdessen Körperschaftsteuer in Höhe von 15% plus 5,5% Solidaritätszuschlag an – also effektiv 15,825%.
Umsatzsteuer (inkl. OSS)
Die Umsatzsteuer ist für die meisten Onlinehändler die komplexeste Steuerart. Du musst auf jede Rechnung 19% (oder 7% für bestimmte Waren) Umsatzsteuer ausweisen und regelmäßig an das Finanzamt abführen. Verkaufst du an Endkunden in andere EU-Länder, gilt seit 2021 das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS).
Gewerbesteuer
Jeder Onlinehändler mit einem Gewerbebetrieb zahlt Gewerbesteuer. Der Hebesatz variiert je nach Gemeinde – in Großstädten oft 400-500%, in ländlichen Gebieten teils unter 300%. Einzelunternehmer haben einen Freibetrag von 24.500 Euro. Kapitalgesellschaften zahlen ab dem ersten Euro.
Lohnsteuer
Sobald du Mitarbeiter beschäftigst – auch Minijobber oder Werkstudenten – musst du Lohnsteuer abführen. Die Lohnsteuer wird direkt vom Gehalt einbehalten und an das Finanzamt überwiesen. Hinzu kommen Sozialversicherungsbeiträge.
Umsatzsteuer im Onlinehandel
Die Umsatzsteuer ist das komplexeste Thema für Onlinehändler – besonders bei EU-weiten Verkäufen. Hier die wichtigsten Regeln.
Steuersätze in Deutschland (19% / 7%)
Der reguläre Umsatzsteuersatz beträgt 19%. Für bestimmte Waren wie Bücher, Lebensmittel oder Kunstgegenstände gilt der ermäßigte Satz von 7%. Prüfe genau, welcher Satz für deine Produkte gilt – Fehler hier führen zu Nachzahlungen bei der Betriebsprüfung.
Kleinunternehmerregelung im Onlinehandel
Wenn dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 Euro bleibt, kannst du die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG nutzen. Du weist dann keine Umsatzsteuer aus und musst keine Voranmeldungen abgeben. Für die meisten ernsthaften Onlinehändler lohnt sich die Regelbesteuerung.
OSS-Verfahren für EU-Verkäufe
Seit Juli 2021 müssen Onlinehändler, die an Endkunden in andere EU-Länder verkaufen und die Lieferschwelle von 10.000 Euro (EU-weit) überschreiten, die Umsatzsteuer des Empfängerlandes berechnen. Über das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) kannst du alle EU-Umsätze zentral beim Bundeszentralamt für Steuern melden.
Reverse-Charge bei B2B
Verkaufst du an Unternehmen in anderen EU-Ländern, gilt das Reverse-Charge-Verfahren. Du stellst die Rechnung ohne Umsatzsteuer aus und der Käufer führt die Steuer in seinem Land ab. Voraussetzung: Beide Seiten haben eine gültige Umsatzsteuer-ID.
Umsatzsteuer bei Amazon FBA
Nutzt du Amazon FBA mit dem PAN-EU-Programm, lagert Amazon deine Waren in Lagern in ganz Europa. Das bedeutet: Du hast steuerliche Betriebsstätten in diesen Ländern und musst dich dort für die Umsatzsteuer registrieren. OSS gilt nur für grenzüberschreitende Lieferungen, nicht für inländische Verkäufe aus einem lokalen Lager. Mehr dazu auf unserer Seite zum Amazon FBA Steuerberater.
Buchführungspflichten für Onlinehändler
Neben den Steuern gibt es Pflichten rund um Buchführung, Aufbewahrung und Dokumentation, die du kennen musst.
EÜR oder Bilanz?
Einzelunternehmer und Freiberufler mit einem Umsatz unter 800.000 Euro und einem Gewinn unter 80.000 Euro können die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) sind immer bilanzierungspflichtig.
Aufbewahrungsfristen
Rechnungen, Kontoauszüge und Belege musst du 10 Jahre aufbewahren. Handelsbriefe und Geschäftskorrespondenz 6 Jahre. Das gilt auch für digitale Belege.
Verfahrensdokumentation (GoBD)
Jeder Unternehmer in Deutschland braucht eine Verfahrensdokumentation gemäß GoBD. Sie beschreibt, wie deine Buchführung und deine IT-Systeme funktionieren. Bei einer Betriebsprüfung wird sie als erstes angefordert.
Welche Software brauchst du?
Als Onlinehändler brauchst du mindestens: ein Shopsystem, ein Rechnungstool, ein Buchhaltungstool und eine DATEV-Anbindung. Bei count. binden wir alle gängigen Systeme direkt an – automatisch und ohne manuellen Export. Schau dir unsere Integrationen an.
Die 5 häufigsten Steuerfehler im Onlinehandel
Diese Fehler sehen wir bei neuen Mandanten immer wieder – und sie kosten richtig Geld.
Keine Umsatzsteuer-Voranmeldung
Wer seinen Umsatz unterschätzt und keine monatliche oder quartalsweise Voranmeldung abgibt, riskiert Verspätungszuschläge und Schätzungen durch das Finanzamt.
Private und geschäftliche Konten vermischt
Ein klassischer Anfängerfehler. Ohne Trennung der Konten ist die Buchführung ein Albtraum und bei einer Prüfung droht eine Verwerfung der gesamten Buchführung.
OSS-Pflicht ignoriert
Viele Onlinehändler wissen nicht, dass ab 10.000 Euro EU-Auslandsumsatz die OSS-Pflicht greift. Die Folge: Falsche Steuersätze auf Rechnungen und Nachzahlungen.
Keine Verfahrensdokumentation
Die Verfahrensdokumentation ist Pflicht – wird aber von 90% der Onlinehändler ignoriert. Ohne sie droht eine Hinzuschätzung von 5-10% des Umsatzes.
Falsche Rechtsform zu lange beibehalten
Viele starten als Einzelunternehmer und wechseln erst zur GmbH, wenn es "groß genug" ist. Dabei kann der Wechsel schon ab 40.000-50.000 Euro Gewinn steuerlich sinnvoll sein.
Die richtige Rechtsform für deinen Onlinehandel
Die Rechtsform beeinflusst deine Steuerlast, Haftung und Wachstumsmöglichkeiten. Hier die wichtigsten Optionen im Vergleich.
Einzelunternehmen
Schnell gegründet, keine Mindesteinlage, volle Kontrolle. Nachteil: Unbeschränkte Haftung und hohe Steuerbelastung ab mittleren Gewinnen.
GmbH
Die beliebteste Rechtsform für wachsende Onlinehändler. 25.000 Euro Stammkapital, beschränkte Haftung, steuerlich attraktiv ab ca. 40.000-60.000 Euro Gewinn.
UG (haftungsbeschränkt)
Die 'Mini-GmbH' – ab 1 Euro Stammkapital gründbar. Gleiche Vorteile wie die GmbH, aber mit Anspar-Pflicht.
Holding-Struktur
Ab höheren Gewinnen kann eine Holding-Struktur die Steuerbelastung deutlich senken. Gewinne können steuerbegünstigt in der Holding angesammelt werden.
Du bist unsicher, welche Rechtsform für dich passt?
Häufige Fragen zu Steuern im Onlinehandel
Die wichtigsten Fragen und Antworten für Onlinehändler – kurz und verständlich.
Welche Steuern zahle ich als Onlinehändler?
Brauche ich einen Steuerberater für meinen Onlineshop?
Ab wann lohnt sich der Wechsel von der EÜR zur Bilanz?
Was ist der Unterschied zwischen OSS und lokaler Registrierung?
Wie viel kostet ein Steuerberater für Onlinehandel?
Muss ich Gewerbesteuer zahlen, wenn ich von zu Hause verkaufe?
Was passiert bei einer Betriebsprüfung?
Kann ich als Kleinunternehmer auf Amazon verkaufen?
Wichtiger Hinweis
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Steuerliche Regelungen im Onlinehandel ändern sich regelmäßig und unterscheiden sich je nach Geschäftsmodell. Jede Unternehmenssituation ist anders – pauschale Aussagen können im Einzelfall zu kurz greifen.
Sprich mit einem spezialisierten Steuerberater, bevor du wichtige steuerliche Entscheidungen triffst.
Dein nächster Schritt
Du willst deine Steuern im Onlinehandel sauber aufstellen – ohne selbst zum Steuerexperten werden zu müssen? Wir übernehmen das für dich. Automatisiert, digital und mit echtem E-Commerce-Know-how.